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Die Lebensversicherung beleihen: Ist das eine gute Idee?

Düsseldorf (dpa/tmn) – Gerade knapp bei Kasse, aber eine Lebens- oder Rentenversicherung in der Hinterhand? Wer jahrelang Beiträge in eine solche Police eingezahlt hat, hat mit der Zeit womöglich ein stattliches Kapital angespart. 

Das Problem: Das Geld steht Versicherten erst zum Ende der Vertragslaufzeit zur Verfügung, eine vorzeitige Kündigung ist in der Regel mit großen Einbußen verbunden. Für den finanziellen Engpass zwischendrin nützt das also nichts. Was aber grundsätzlich geht: Die Versicherung zu beleihen, sprich ein Darlehen darauf aufzunehmen – das sogenannte Policendarlehen.

Ein solcher Kredit ist endfällig. Kreditnehmerinnen und -nehmer zahlen während der Laufzeit also nur die Zinsen, die Kreditsumme begleichen sie erst am Ende in einem Stück. Die Police dient dem Versicherer oder Finanzinstitut dabei als Sicherheit. Aber wie sinnvoll ist die Aufnahme eines solchen Policendarlehens? Hier kommen 4 Punkte, die Sie bei Ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten:

1. Welche Voraussetzungen für eine Beleihung erfüllt sein müssen

«Generell können nur Verträge, die nicht gefördert sind, beliehen werden», sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Damit fallen Riester-, Rürup- und Direktversicherungsverträge im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge für ein Policendarlehen aus. Zudem muss der Versicherer seinen Sitz in der Regel in Deutschland haben.

Laut dem Ratgeberportal Finanztip kommt es außerdem auf den sogenannten Rückkaufswert und die Kreditsumme an – beide müssen eine gewisse Mindestgrenze überschreiten. Der Rückkaufswert, also der Betrag, den Versicherte nach einer Kündigung ihrer Police vom Versicherer zurückbekämen, müsse demnach bei klassischen Lebensversicherungen mit Garantie bei mindestens 1.000 Euro liegen, bei fondsgebundenen Verträgen bei mindestens 1.667 Euro.

Die gewünschte Kreditsumme muss Finanztip zufolge meist bei mindestens 1.000 Euro liegen. Darunter werden Policendarlehen nicht vergeben. Manche Anbieter legen die Mindestkreditsumme noch höher an.

2. In welcher Höhe man Lebensversicherungen beleihen kann

Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen gewähren Kreditgeber das Darlehen meist in maximaler Höhe des vorhandenen Rückkaufwertes. «Der Darlehensnehmer erhält den Kredit quasi auf die Gelder, die schon in dem Vertrag angespart wurden», sagt Weidenbach. Bei fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen bewilligen Versicherer und Finanzinstitute aufgrund der möglichen Schwankungen laut Finanztip in der Regel Kredithöhen von maximal 60 Prozent des aktuellen Rückkaufswerts.

Die Konditionen für das Darlehen sind vom Anbieter, der Laufzeit und der Höhe des Darlehens abhängig. Wer eine Beleihung in Erwägung zieht, sollte sich beim Versicherer nach dem Rückkaufswert der Lebensversicherung erkundigen. Im nächsten Schritt fragt man bei einer Bank oder Sparkasse nach der möglichen Höhe und den Konditionen eines Darlehens auf die Lebensversicherung – und holt sich auch Angebote von anderen Anbietern ein.

3. Was gegen eine Beleihung der Lebensversicherung spricht

«Es ist unter dem Strich ein schlechter Deal», sagt Weidenbach. Denn meist zahlen Kreditnehmende auch während der Laufzeit des Darlehens weiter ihre Beiträge für die Lebensversicherung. Die eingezahlte Prämie geht nur teilweise in den Sparteil, abgezogen werden Kosten des Versicherers und Beträge für die Risikoabsicherung (Todesfall). Für das, was übrig bleibt, gibt es vergleichsweise niedrige Zinsen.

Auf der anderen Seite nehmen Kreditnehmerinnen und -nehmer auf ihr angespartes Geld in der Lebensversicherung ein Darlehen auf, für das deutlich höhere Zinsen zu zahlen sind. «Das rechnet sich nicht», so Weidenbach.

Noch dazu sind Policendarlehen laut Finanztip im Vergleich zu anderen Kreditarten unflexibel. Kredithöhe und Rückzahlungsmodalitäten lassen sich nach Abschluss in der Regel nicht mehr anpassen. Und: Wer mit dem Geld für den Ruhestand plant, die Rückzahlung aber nicht anderweitig sicherstellen kann, muss damit rechnen, dass ihm oder ihr im Alter ein Teil des Geldes fehlt.

4. Welche Alternativen es zu einer Beleihung gibt

Wer über die Beleihung seiner Renten- oder Lebensversicherung nachdenkt, sollte zumindest auch die Alternativen zum Vergleich heranziehen. Was am Ende die beste Lösung ist, hängt vom Einzelfall ab. Eine unabhängige Beratung – etwa bei einer Verbraucherzentrale – kann bei der Entscheidung helfen. Das sind die Optionen:

  • Teilkündigung: Denkbar ist etwa, die Lebensversicherung teilweise zu kündigen. Versicherte erhalten dann zumindest einen Teil des Rückkaufswerts vom Versicherer und müssen auch nur anteilig Abzüge hinnehmen. Der restliche Teil bleibt im Rahmen der Versicherung bestehen. Die Teilkündigung setzt allerdings laut Weidenbach voraus, dass bereits Beiträge in einer bestimmten Mindesthöhe eingezahlt wurden. Wie hoch der Wert ist, steht in den Versicherungsunterlagen.
  • Beiträge vorübergehend aussetzen: Wer sich akut in einem finanziellen Engpass befindet, kann laut Weidenbach auch erwägen, die Beiträge für die Lebensversicherung vorübergehend auszusetzen. «Wenn es dann finanziell wieder möglich ist, zahlt man in Absprache mit dem Lebensversicherer die Beiträge regulär weiter», so die Verbraucherschützerin.
  • Verkauf: Je nach individueller Lebenssituation kann es sinnvoll sein, eine Lebensversicherung an ein Unternehmen zu veräußern. Damit steht die Auszahlung nicht mehr dem ursprünglich Versicherten, sondern dem Käufer zu. Weidenbach zufolge können Versicherte damit teilweise besser fahren, als wenn sie den Vertrag vollständig kündigen und nur den geringen Rückkaufswert bekommen.
  • Als Sicherheit für Ratenkredit verwenden: «Denkbar ist auch, die Lebensversicherung als Sicherheit für einen Ratenkredit zu verwenden», sagt Weidenbach. Auch auf diese Weise kommen Versicherte zu einem Kredit, der womöglich günstiger und flexibler ist als das Policendarlehen. Auch hier lohnt sich der Angebotsvergleich allemal.

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