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Dehoga fordert Landesregierung zu Verbot von Bettensteuer auf

Steuern für Übernachtungen sind Hoteliers schon länger ein Dorn im Auge. Nun könnten laut Dehoga bald mehr Kommunen in Niedersachsen solche Bettensteuern erheben. Der Branchenverband fordert daher ein Verbot. Die Landesregierung reagiert - aber wohl anders als erhofft.

Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga fordert die niedersächsische Regierung auf, ein Verbot der sogenannten Bettensteuern im Land auf den Weg zu bringen. Angesichts der Inflation, der gestiegenen Energiepreise und des Arbeitskräftemangels dürfe es für die Betriebe keine weiteren Belastungen geben, sagte Verbandspräsident Detlef Schröder am Montag laut Mitteilung. «Daher fordere ich die niedersächsische Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Erhebung einer Übernachtungssteuer in Niedersachsen für unzulässig erklärt wird.»

Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Städte und Gemeinden von Gästen eine Übernachtungssteuer, auch Bettensteuer genannt, erheben dürfen. Meist wird dabei pro Person und Nacht ein bestimmter Anteil des Übernachtungspreises fällig. Manchmal muss auch ein fester Betrag abgeführt werden. In Niedersachsen erheben dem Wirtschaftsministerium zufolge bislang Lüneburg und Cuxhaven solche Steuern. In Hannover und Hann. Münden steht laut Dehoga die Einführung bevor. «Das ist nicht mehr nur vereinzelt ein Thema», sagte Dehoga-Geschäftsführer Rainer Balke.

Die Bettensteuer widerspreche dem Koalitionsvertrag, den Tourismus in Niedersachsen zu stärken und zu einer Leitbranche ausbauen zu wollen. Durch die Einführung von Übernachtungssteuern auf kommunaler Ebene werde dieses Ziel konterkariert, kritisierte der Verband.

Ein Verbot wäre nach Dehoga-Einschätzung über eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes möglich. In Bayern soll der Landtag demnächst mit einer Änderung des dortigen Gesetzes über ein Verbot abstimmen. In Niedersachsen sei eine solche Änderung derzeit nicht geplant, teilte das Wirtschaftsministerium in Hannover auf Anfrage mit.

Aus touristischer Sicht sollten Kommunen statt einer Bettensteuer eher einen Tourismusbeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz erheben, teilte das Ministerium mit. Im Gegensatz zu Einnahmen aus der Bettensteuer seien Einnahmen aus Tourismusbeiträgen zweckgebunden – sie müssen also von den Kommunen auch für den Tourismus verwendet werden.

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