Mainz (dpa/tmn) – Wer schon mal ein Tier verabschiedet hat, weiß, wie schwer es ist, sich von ihm zu trennen. Begraben, kremieren, entsorgen: Alles davon klingt zunächst unvorstellbar. Aber, für irgendetwas müssen sich Tierbesitzer entscheiden.
«Wer einen eigenen Garten oder ein Grundstück besitzt, darf sein Tier dort beerdigen», informiert der auf Tierrecht spezialisierte Anwalt Andreas Ackenheil. Bei kleinen Tieren braucht es für das Begraben keine Genehmigung.
Erlaubnis des Veterinäramtes
Nur: Was ist überhaupt ein «kleines Tier»? Wellensittich, Hamster und Meerschweinchen sind ohne Frage klein, bei Hunden ist die Sache schon schwieriger. Ein Richtwert: «Im Mietrecht gilt alles, was etwa so groß ist wie ein West Highland Terrier, noch als klein», sagt Ackenheil.
Die Hauskatze dürfte also unproblematisch sein, eine Dogge ist deutlich größer und deshalb wohl genehmigungspflichtig. Hier braucht es die Erlaubnis des örtlichen Veterinäramts, beziehungsweise im ländlichen Raum unter Umständen der Gemeindeverwaltung. Ist das Tier nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben, haben Besitzer aber gute Chancen, dass dies bewilligt wird.
Auf die Umwelt achten
Generell gilt: Das Tiergrab darf nicht auf einem Grundstück in einem Wasser- oder Naturschutzgebiet liegen. Und das Tier darf in der letzten Zeit keine Medikamente erhalten haben, die die Umwelt schädigen. Hierüber kann der behandelnde Tierarzt Auskunft geben.
Der Kadaver muss in jedem Fall mindestens einen halben Meter tief eingegraben und mit Erde bedeckt werden, so dass er von anderen Tieren nicht wieder ausgegraben wird. Das Grab muss außerdem ein bis zwei Meter von öffentlichen Wegen beziehungsweise dem Nachbargrundstück entfernt liegen.
Wer das Tier weich betten möchte, sollte dafür Material wählen, das leicht verrottet, also zum Beispiel Wolldecken, Zeitungen oder Handtücher.
Begraben nur im eigenen Garten
Viele Menschen besitzen weder einen Garten noch ein Grundstück. Ist das Begraben im Wald oder in Parks erlaubt? Nein. «Das ist eine Ordnungswidrigkeit, für die derjenige mit bis zu 15 000 Euro Bußgeld belangt werden kann», so Ackenheil.
Eine Alternative könnte ein Tierfriedhof sein. Zu den unterschiedlich hohen Kosten der Bestattung, die etwa im dreistelligen Bereich liegen können, kommen hier allerdings auch regelmäßig die Kosten für die Grabmiete.
Asche kann zu Schmuck werden
Katzen, Hunde und inzwischen sogar Pferde kann man inzwischen auch einäschern lassen. Dies kostet allerdings für Katzen und Hunde einen dreistelligen, für Pferde einen vierstelligen Betrag. Meistens müssen Besitzer entscheiden, ob das Tier alleine oder mit mehreren Tieren gemeinsam eingeäschert werden soll – letzteres ist etwas günstiger.
Die Urne können Tierbesitzer dann mit nach Hause nehmen, die Asche kann aber auch verstreut – zum Beispiel über dem Meer – oder sogar zu Schmuck verarbeitet werden.
Tier in Praxis lassen
Auch wenn es für viele Besitzer nicht in Frage kommt: Theoretisch ist es erlaubt, kleine Tiere im Hausmüll zu entsorgen. Doch auch hier gilt: Haben sie Medikamente bekommen, die schädlich für die Umwelt sind, geht das nicht.
Für alle größeren Tiere ist ohnehin die Tierkörperbeseitigungsanlage zuständig. Dorthin lässt das Tier auch der Tierarzt bringen, wenn Tierbesitzer sich nach dem Einschläfern entscheiden, ihren Vierbeiner in der Praxis zu lassen. Dies kostet je nach Bundesland und Tiergröße eine niedrige zwei- (Hund, Katze) bis dreistellige Summe (Pferd).