München/Berlin (dpa/lby) – Wegen der Corona-Welle in China fordert Bayern vom Bund eine zeitnahe Abstimmung mit den Ländern über mögliche Auflagen für Reisende aus der Volksrepublik China. «Die aus China berichtete sehr hohe Anzahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 birgt in Verbindung mit der Aufhebung von Isolationsmaßnahmen und Reisebeschränkungen die Gefahr, dass neue Virusvarianten entstehen und sich unkontrolliert verbreiten», teilte Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Freitag in München mit. Deutschland solle zudem China Unterstützung mit Impfstoffen anbieten.
Eine objektive Einschätzung der tatsächlichen Infektionslage werde durch einen Mangel an transparenten Daten erschwert, betonte Holetschek. Er verwies darauf, dass unter anderem die USA und Italien bereits auf diese besorgniserregenden Entwicklungen reagiert und etwa einschränkende Regelungen für Einreisen aus China getroffen haben. «Ich habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) in einem Schreiben gebeten, dieses Thema in der Sitzung der Bund-Länder-Gruppe für die Krankenhausreform am 5. Januar auf die Tagesordnung zu setzen und damit einen zeitnahen Austausch zu ermöglichen.»
Angesichts der Corona-Welle in China haben manche Länder eine Testpflicht für Einreisende aus der Volksrepublik eingeführt. In Italien müssen Flugreisende seit Donnerstag nach ihrer Landung noch am Flughafen einen verpflichtenden Corona-Test machen. Auch Spanien kündigte an, dass bei China-Einreisen ein Corona-Test oder eine vollständige Impfung nachgewiesen werden müsse. In den USA (ab 5. Januar) und Indien (ab Sonntag) müssen Einreisende vor Abflug ein negatives Resultat vorweisen.
Am Flughafen München kommen derzeit keine Direktflüge aus der Volksrepublik China an. «Aber selbstverständlich wird Bayern den weiteren Verlauf des Infektionsgeschehens in der Volksrepublik China aufmerksam beobachten und bei Anzeichen für die Entstehung einer neuen besorgniserregenden Virusvariante frühzeitig die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen», betonte Holetschek.
Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung besorgniserregender Varianten des Coronavirus im Rahmen der Einreise von Personen in die Bundesrepublik werden in der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes geregelt. Diese sieht für Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen, eine Anmelde-, Absonderungs- sowie PCR-Testnachweispflicht vor. Derzeit sind keine Staaten – auch nicht China – als Virusvariantengebiete eingestuft.
Nach fast drei Jahren strikter Vorkehrungen hatte Chinas Führung am 7. Dezember abrupt ein Ende seiner umstrittenen Null-Corona-Politik verkündet. Nach offiziell unbestätigten internen Schätzungen haben sich allein in den ersten drei Dezemberwochen 248 Millionen Menschen oder 18 Prozent der Bevölkerung mit Corona infiziert. Wissenschaftler warnen, die Corona-Welle könnte neue Varianten hervorbringen, die dann ihren Weg in andere Länder finden würden.