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BGH stärkt Verbraucherrechte von Immobilien-Käufern / Gebühren für Reservierung unzulässige Benachteiligung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Makler keine Reservierungsgebühren von Interessenten für Immobilien verlangen dürfen. Dies gilt auch dann, wenn der Interessent eine schriftliche Reservierungserklärung abgegeben hat. Der BGH begründete seine Entscheidung vom 20. April 2023 damit, dass die Erhebung von Reservierungsgebühren eine unzulässige Benachteiligung der Verbraucher darstelle (Az.: I ZR 113/22). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern dazu, generell ihre abgeschlossenen Maklerverträge im kostenlosen Online-Check prüfen zu lassen. Mehr Infos rund zum Thema “Maklerverträge” gibt es auf unserer Website. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien in Deutschland.

4200 Euro Reservierungsgebühr für eine Eigentumswohnung

Der BGH hatte über einen Fall zu entscheiden, bei dem ein Interessent aus Sachsen für eine Eigentumswohnung eine Reservierungsgebühr von 4.200 Euro an einen Makler gezahlt hatte, nachdem er eine schriftliche Reservierungserklärung abgegeben hatte. Der potentielle Käufer konnten das Angebot jedoch nicht wahrnehmen, weil er keine Finanzierung zustande brachte. Der Makler weigerte sich darauf hin, die Gebühr zurückzuerstatten. Der BGH erklärte, dass die Erhebung von Reservierungsgebühren ohne eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien unzulässig sei und dass eine schriftliche Reservierungserklärung allein nicht ausreichend sei, um die Gebühr zu rechtfertigen.

Der Vorsitzende Richter Thomas Koch wies bei der Urteilsverkündung darauf hin, dass die Kaufinteressenten zwar ein gewisses Interesse an der Reservierung der Immobilie hätten. Eine solche Vereinbarung mit dem Makler lasse aber das Recht des Grundstückeigentümers unberührt. Dieser könne sich trotzdem entscheiden, an jemand anderen – oder auch gar nicht mehr zu verkaufen. Somit hätten die Kunden durch den Reservierungsvertrag nichts in der Hand.

Der BGH betonte weiter, dass die Erhebung von Reservierungsgebühren eine unzulässige Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Verbraucher darstellt. Durch die Erhebung von Reservierungsgebühren würden Interessenten gezwungen, ihre Entscheidung über den Kauf oder die Anmietung einer Immobilie zu beschleunigen und möglicherweise überstürzt zu handeln. Darüber hinaus könnten Verbraucher durch die Erhebung von Reservierungsgebühren finanziell belastet werden, wenn der Makler die Reservierungserklärung des Interessenten nicht annimmt und somit die Gebühr nicht zurückerstattet. In diesem Fall könne der Interessent auf seinen Kosten sitzen bleiben.

Fazit: Das Urteil des BGH hat nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Auswirkungen auf die Praxis von Maklern und Verkäufern von Immobilien. Interessenten dürfen nun nicht mehr durch die Erhebung von Reservierungsgebühren unter Druck gesetzt werden, eine schnelle Entscheidung über den Kauf oder die Anmietung einer Immobilie zu treffen. Die Kanzlei empfiehlt Verbrauchern die Probleme mit Maklern haben eine anwaltliche Beratung. Im kostenfreien Online-Check und der kostenlosen Erstberatung zeigen wir Möglichkeiten auf, ob und wie beispielsweise der Maklervertrag widerrufen und die Maklerprovision wieder zurückgeholt werden können.

Studie: Deutsche nehmen höchste Hypotheken auf

Laut einer Studie des Online-Portals “Immowelt” nehmen deutsche Käufer im Vergleich zu ihrem Einkommen die höchsten Hypotheken auf. Im Jahr 2020 lag die durchschnittliche Kreditsumme bei 316.000 Euro und damit etwa 6,5-mal so hoch wie das durchschnittliche Jahreseinkommen eines deutschen Haushalts. Die Studie zeigt auch, dass der Anteil der Käufer, die mehr als das Zweieinhalbfache ihres Jahreseinkommens als Kredit aufnehmen, in Deutschland besonders hoch ist. Im europäischen Vergleich belegt Deutschland damit den zweiten Platz hinter den Niederlanden. Die Autoren der Studie weisen darauf hin, dass hohe Hypothekenrisiken zu einem Anstieg der Wohnkosten und zu finanziellen Belastungen für die Käufer führen können.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von 37 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Sozial-, Arbeits-, Verkehrs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

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