Karlsruhe (dpa) – Ungarn-Reisende, die die Maut prellen, müssen aller Voraussicht nach auch in Zukunft mit hohen Nachforderungen rechnen. In einer Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch zeichnete sich ab, dass die Richter darin keinen Verstoß gegen die deutsche Rechtsordnung sehen. Auch mit dem Umstand, dass im ungarischen Mautsystem ausschließlich der Halter des Fahrzeugs haftet, haben sie nach ersten Beratungen kein Problem, wie der Senatsvorsitzende Hans-Joachim Dose in Karlsruhe sagte. Das Urteil soll am 28. September verkündet werden. (Az. XII ZR 7/22)
Um ungarische Autobahnen und bestimmte Schnellstraßen befahren zu dürfen, müssen Reisende vorab eine elektronische Vignette («e-Matrica») kaufen. Bei Verstößen erhöht sich die Gebühr und kann am Ende das 20-Fache der ursprünglichen Maut betragen. Die Eintreibung läuft über ein deutsches Inkassounternehmen.
In dem Karlsruher Verfahren wehrt sich der Autovermieter Hertz dagegen, für mehrere Mautverstöße durch Kunden zu zahlen.