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Bayern erleichtert Fischotter-Entnahme – Umwelthilfe will klagen

Um die Teichwirtschaft zu schützen, ist es in Teilen Bayerns leichter möglich, Fischotter zu entnehmen. Naturschützer sind strikt gegen diesen Kurs der Staatsregierung.

Die Teichwirtschaft beklagt immense Schäden, Naturschützer kämpfen für den Schutz des Tieres: Nun greift in Bayern eine neue Verordnung, die es in Ostbayern einfacher macht, Fischotter zu erlegen. Kritik daran kommt von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die eine Klage ankündigte. «Der Abschuss des Fischotters ist für die Teichwirtschaft nicht hilfreich, ein Desaster für den Artenschutz und rechtswidrig. Deshalb werden wir gerichtlich dagegen vorgehen», teilte Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner mit. «Statt eine Ausrottungsmaschinerie gegen streng geschützte heimische Wildtiere in Gang zu setzen, braucht es an Fischteichen nachhaltige Lösungen wie Zäune, Ablenkteiche und gesunde Gewässerlandschaften im Umfeld.»

In allen Landkreisen Niederbayerns und der Oberpfalz mit Ausnahme von Neumarkt können vom 1. August an Fischotter ohne einzelne Ausnahmegenehmigung entnommen werden. «Wir stehen mit dieser Entscheidung den Betrieben in diesen seit Jahrhunderten von der Teichwirtschaft besonders geprägten Regionen zur Seite. Wir mussten dort handeln, wo die Teichwirtschaft mittlerweile bedrohter ist als der Fischotter», sagte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU).

Niemand wolle den Fischotter ausrotten, aber es gehe darum, die Teichwirtschaft zu erhalten. «Denn immer mehr Teichwirtinnen und Teichwirte sind zermürbt und geben auf. Dabei haben gerade sie mit ihrer Arbeit diese für die Biodiversität und Artenvielfalt wichtigen Lebensräume geschaffen.» Die Schäden, die der Fischotter in der Teichwirtschaft verursacht, haben sich nach Ministeriumsangaben seit 2016 fast verzehnfacht.

Es sei wichtig, mit der Situation sachlich und pragmatisch umzugehen, teilte der Naturschutzverband LBV mit. «Denn der Fischotter gehört genauso zu Bayerns faszinierender Natur wie die Teichwirtschaft zur Kultur», sagte Geschäftsführer Helmut Beran. «Wir lehnen die gesamte Verordnung ab, weil eine wissenschaftliche Begleitung fehlt. Diese würde Erkenntnisse liefern, wie sich eine Entnahme auf den Erhaltungszustand der Populationen auswirkt und ob sie als Schadensminimierung wirksam ist.» Stattdessen müsse der bereits bestehende Fischotter-Managementplan aktualisiert werden.

Der Verein «Aktion Fischotterschutz» bezweifelt, dass es sich tatsächlich auf den Fischotter zurückführen lässt, wenn Teichwirte aufgeben: «Eine Weltwirtschaftskrise mit historisch hoher Inflation, eine Pandemie mit noch immer nicht absehbaren Folgen und Konkurrenz durch billige Fischimporte sind ebenfalls einige der komplexen Probleme, die die Teichwirtschaft belasten.»

Aus dem Landwirtschaftsministerium heißt es: «Die maßvolle Entnahme zur Abwendung ernster fischwirtschaftlicher Schäden wird weder die Art selbst noch die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands des Fischotters in Deutschland beeinträchtigen.»

Derzeit laufen nach Ministeriumsangaben wissenschaftliche Untersuchungen zum Fischotterbestand in ganz Bayern. Die Erkenntnisse sollen dann Grundlage sein, ob die Verordnung auf weitere Landkreise ausgeweitet wird. Auch in Ober- und Mittelfranken gibt es zahlreiche Fischteiche.

Das Thema Fischotter hat die Justiz in Bayern bereits beschäftigt. Im Mai hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) verkündet: Eine per Ausnahmegenehmigung gestattete Tötung von Fischottern an Oberpfälzer Fischteichen verstößt gegen geltendes Recht. Die Bezirksregierung hatte zuvor die Entnahme in drei Teichanlagen gestattet.

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