Koblenz (dpa/lrs) – Für den Wiederaufbau eines bei der Flutkatastrophe 2021 zerstörten Campingplatzes an der Ahr braucht der Betreiber eine Baugenehmigung. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz, wie es am Dienstag mitteilte. Der Betreiber wollte den Campingplatz ohne Beantragung einer Baugenehmigung wieder aufbauen und hatte gegen den Landkreis geklagt.
Bei der tödlichen Flut 2021 sei das Gelände des Campingplatzes «völlig zerstört» worden, hieß es in der Mitteilung. Der gesamte Oberboden der Campingfläche sei weggeschwemmt, zwei Betriebsgebäude massiv beschädigt worden.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts handelt es sich bei dem Vorhaben des Betreibers nicht um eine bloße Instandsetzung, sondern um eine Neuerrichtung. Für diese sei eine Genehmigung nötig. Wegen der Zerstörung des Campingplatzgeländes gebe es keinen Bestandsschutz. Gegen das Urteil von Ende August kann noch Berufung beantragt werden.