Wiesbaden (dpa/tmn) – Papageienfedern, Pythonhäute, getrocknete Seepferdchen, geschützte Pflanzen, Riesenmuscheln oder Steinkorallen: Solche exotischen Souvenirs fischen Zöllnerinnen und Zöllner am Flughafen immer wieder aus den Koffern von Reisenden.
Vom Andenken bleibe dann häufig nichts weiter übrig als die Beschlagnahmung, ein Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren, so der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF).
Das ist zwar für Reisende, die erwischt werden, der ärgerlichere Teil der Problematik. Doch es gibt noch eine weitere zu bedenkende Facette. «Viele Reisende tragen, häufig ohne es zu wissen, dazu bei, dass der illegale Handel mit geschützten Arten weltweit blüht», warnt ZZF-Präsident Norbert Holthenrich laut Mitteilung des Verbands.
Was als harmloses Mitbringsel gedacht sei, könne der Natur massiv schaden. «Produkte, die Teile oder Inhaltsstoffe von gefährdeten Arten enthalten, leisten dem Aussterben dieser Tiere und Pflanzen Vorschub und bedrohen unsere biologische Vielfalt», so Holthenrich.
Vorher schlaumachen – Portal bündelt Infos
Der wichtigste Rat lautet deshalb: Zurückhaltung beim Kauf von Urlaubssouvenirs mit tierischen oder pflanzlichen Bestandteilen – und im Zweifel lieber verzichten.
Wer ein exotisches Mitbringsel ins Auge fasst, sollte sich vorher informieren, ob es sich um eine geschützte Art handelt oder ein Produkt daraus hergestellt wurde – etwa bestimmte Arznei- oder Nahrungsmittel.
Der ZZF empfiehlt dafür einen Blick auf die Website «artenschutz-online.de», die von Zollverwaltung und dem Bundesamt für Naturschutz betrieben wird. Dort gibt es auf einzelne Länder bezogen detaillierte Auskünfte.