Brüssel (dpa) – Das Verfassungsgericht des Landes entschied am Mittwoch, dass die 48-Jährige das Recht habe, die Vaterschaft Alberts gerichtlich klären zu lassen.
Der im Juli 2013 abgetretene Monarch genieße keine Immunität mehr als König. Boëls Anwalt kündigte an, den Kampf um die Anerkennung fortzusetzen, wie die Nachrichtenagentur Belga berichtete. Mit dem Fall muss sich jetzt erneut ein Brüsseler Zivilgericht beschäftigen. Ob oder wann es zu einem Urteil kommt, ist aber bisher unklar.
Boël verlangt, dass der ehemalige Souverän sich einem DNA-Test unterzieht. Der 81 Jahre alte Albert hat Boël nicht als Tochter anerkannt und hüllt sich seit Jahrzehnten in Schweigen. Er räumte jedoch 1999 öffentlich ein, dass seine Ehe mit Königin Paola zeitweilig in der Krise gewesen sei. Boël soll die gemeinsame Tochter von Albert und der Adeligen Sybille de Sélys Longchamps sein. Sie sollen von Mitte der 1960er Jahre an etwa 18 Jahre lang eine Affäre gehabt haben.