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Alleinerziehend? Die wichtigsten Tipps zur Elternzeit

Berlin (dpa/tmn) – Wer alleinerziehend ist, ist damit nicht allein: In fast jeder fünften Familie in Deutschland mit Kindern unter 18 Jahren gibt es nur einen Elternteil. Insgesamt gab es laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr rund 1,57 Millionen Alleinerziehenden-Familien in Deutschland.

Stellt sich die Frage: Welche Varianten gibt es für alleinerziehende Eltern eigentlich bei Elternzeit und beim Elterngeld? Und was hilft beim Wiedereinstieg in den Beruf? Tipps von Experten.

Was gilt bei der Elternzeit für Alleinerziehende?

Wie allen Beschäftigten stehen auch Alleinerziehenden drei Jahre Elternzeit pro Kind zur Verfügung: Diese unbezahlte Auszeit vom Job kann laut dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums in maximal drei Teile gestückelt werden – wenn der Arbeitgeber einverstanden ist, auch in mehr.

Bis zu zwei Jahre davon können Sie auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen. Allerdings muss der Arbeitgeber so einer Übertragung nicht unbedingt zustimmen. Ein Tipp daher: Noch vor dem dritten Geburtstag des Kindes beantragen, dann besteht die Möglichkeit, die Zeit doch noch vorher zu nehmen.

Die optimale Aufteilung der Elternzeit hängt laut Julia Preidel vom Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) von der individuellen Lebenssituation ab: «Beispielsweise müssen viele Familien die Länge ihres ersten Elternzeitabschnitts danach ausrichten, wann ein geeigneter Betreuungsplatz für ihr Kind gefunden ist.» Nicht nur, aber oft gerade für Alleinerziehende, die sich bei der Betreuung nicht mit einem anderen Elternteil abwechseln können, ein besonders wichtiger Punkt.

Generell gilt: Sie müssen die Ihnen zustehenden 3 Jahre nicht nehmen. Elternzeit ist auch für einzelne Monate, Wochen oder sogar Tage möglich.

Und wie ist es mit dem Elterngeld?

Das Elterngeld soll den Verdienstausfall kompensieren. Alleinerziehende, die ein Baby oder Kleinkind versorgen, profitieren auch von den Vorteilen, die sonst Partner gemeinsam haben. Das heißt: Sie können das komplette Elterngeld allein beanspruchen und auch die Partnermonate und den Partnerschaftsbonus bekommen. Voraussetzung: Sie müssen Anspruch auf den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende haben und dürfen nicht mit dem anderen Elternteil in einer Wohnung leben.

Basiselterngeld gibt es normalerweise zwei bis zwölf Monate, Alleinerziehende bekommen wie Paare die zwei Partnerschaftsmonate, können das Basiselterngeld also bis zu 14 Monate beziehen. Die Höhe hängt vom Einkommen vor der Geburt ab, es sind mindestens 300 und höchstens 1800 Euro.

Das ElterngeldPlus gibt es für bis zu 24 Monate, es ist die Hälfte des Basiselterngeldes. Arbeiten Alleinerziehende während des Bezugs in Teilzeit, wird das Einkommen verrechnet. Aber sie können zwei bis vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus dadurch bekommen.

Können sich Alleinerziehende auch das Elterngeld mit dem anderen Elternteil aufteilen?

Ja, im Einvernehmen ist eine Aufteilung möglich. «So kann der oder die andere beispielsweise zeitgleich mit Ihnen in Elternzeit gehen oder Teilzeit arbeiten und Sie im Alltag mit dem kleinen Kind unterstützen», erklärt Julia Preidel. «Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil das Kind für mindestens ein Drittel der Zeit mitbetreut.»

Übrigens: Einen Elterngeldrechner mit Planer gibt es auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums.

Wann und wie ist Teilzeitarbeit möglich?

Während der Elternzeit können Sie maximal 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten – ist das Kind vor September 2021 geboren, sind es nur 30 Stunden. Entscheidend ist dabei nicht die einzelne Woche, sondern der Monatsdurchschnitt.

Ein Recht darauf besteht laut dem Familienportal, wenn Sie mehr als sechs Monate in einem Unternehmen mit über 15 Beschäftigten angestellt sind, Sie mindestens 15 und höchstens 32 Stunden pro Woche für mindestens zwei Monate arbeiten wollen und keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Auch nach der Elternzeit kann es einen solchen Anspruch geben. Der Antrag muss dann – am besten schriftlich – spätestens drei Monate vor Beginn der geplanten Teilzeit gestellt werden. Ist eine Brückenteilzeit möglich, kann nach der vereinbarten Zeit in die alte Arbeitszeit zurückgekehrt werden.

Wie gelingt der Wiedereinstieg in den Job?

Ein Rückkehrgespräch erleichtert den Wiedereinstieg – im Idealfall ein paar Wochen vor dem Termin. Alleinerziehende können mit viel Selbstvertrauen in so ein Gespräch gehen, sagt Coach Nathalie Krahé vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP). «Sie haben zum Beispiel Organisationstalent zu bieten – sie sind diejenigen, die am allerflexibelsten auf alles Mögliche und Unmögliche reagieren müssen.»

Krahé rät: «Gehen Sie lösungs- und nicht problemorientiert ins Gespräch. Überlegen Sie vorher, was Sie anbieten können und wo Ihre Grenzen sind.» Und: Erkundigen Sie sich nach den vorhandenen Möglichkeiten. Das kann die Arbeit im Homeoffice sein, flexible Arbeitszeiten oder ein Eltern-Kind-Zimmer für eine kurzfristige Notfall-Betreuung.

Wichtig ist ein frühzeitiges Kümmern um einen Betreuungsplatz. Denn auch wenn theoretisch ein Rechtsanspruch besteht – praktisch ist so ein Platz oft schwer zu finden. Hilfe bei der Suche bieten oft Jugendamt oder Kommunalverwaltung. «Die Betreuungszeiten sollten regelmäßige Arbeits- und Wegezeiten abdecken und die Einrichtung so gelegen sein, dass im Alltag nur kurze Wege anfallen», so Julia Preidel.

Für Alleinerziehende gilt zudem noch einmal mehr: Sich schon in der Elternzeit ein Netzwerk schaffen. «Organisieren Sie sich Personen in der Familie oder im Freundeskreis», rät Hanna Gerbstedt, Vorsitzende vom Verein Working Moms Hamburg. «Für Notfälle oder um einfach auch mal Zeit für sich zu haben.»

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