Berlin (dpa/bb) – In Berlin dürfen Kinder auch weiterhin erst mit zwölf Jahren selbstständig Friedfische angeln. Eine Angleichung an Brandenburgs Regelung, wo sie bereits mit acht Jahren allein Plötze, Bleie oder Rotfedern fangen dürfen, ist noch immer nicht in Sicht. «Eine Änderung des Landesfischereischeingesetzes ist bisher noch nicht erfolgt, ist aber weiterhin geplant. Einen konkreten Zeitpunkt können wir derzeit nicht nennen», sagte Derk Ehlert von der Umweltverwaltung der Deutschen Presse-Agentur.
Der Landesanglerverband hofft seit Jahren auf eine Angleichung an die brandenburgische Regelung. «Wir sind ja eine Region. Wie ist es zu erklären, dass man in Berlin erst mit zwölf, aber 500 Meter hinter der Stadtgrenze schon mit acht selbstständig angeln darf?», sagt Präsident Mathias Frey. Je früher man die Kinder an das Angeln heranführe, desto mehr Wissen könne man ihnen auch vermitteln, so Frey.
Im Jugendzentrum Heinersdorf führt der Verband mehrere hundert Kinder und Jugendliche jährlich an das Angeln heran. «Warum sollen die Kinder ihr dort erworbenes Wissen nicht auch selbstständig mit acht Jahren anwenden können?», fragt Frey.
Bereits 1999 hatte der damalige Berliner Senat eine Angleichung an die Vorschriften in Brandenburg angekündigt. Im Mai 2020 hieß es aus der Umweltverwaltung, derzeit werde darüber abgestimmt, inwiefern die Berliner Regelung an die brandenburgische angepasst werden könne. Eine Änderung des Fischereischeingesetzes sei für 2021/2022 vorgesehen. Doch dabei blieb es.
Laut dem Fischereiwissenschaftler Robert Arlinghaus ist der frühe Einstieg wichtig, um das Interesse zu wecken. «70 Prozent der Angler beginnen mit ihrem Hobby vor dem 15. Lebensjahr, ein Drittel vor dem 9. Lebensjahr. Das Durchschnittsalter liegt bei etwa zwölf Jahren», so der Professor, der an der Humboldt-Universität Berlin und dem Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei tätig ist.
In Berlin dürfen Kinder unter zwölf Jahren nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln. Ab zwölf Jahren brauchen sie einen Jugendfischerschein – eine Art Führerschein für Angler. In Brandenburg benötigen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre diesen nicht.
Der Deutsche Tierschutzbund sieht das selbstständige Angeln in jungen Jahren kritisch: «Oft ist Kindern und Jugendlichen nicht bewusst, dass sie Fischen durch unsachgemäßen Umgang Leiden zufügen», sagte der Leiter des Referats für Natur- und Artenschutz, James Brückner. Ihm zufolge sollte es ausnahmslos Jugendlichen mit vorangegangener Schulung und Prüfung erlaubt sein, zu angeln.