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Abgesagter Pauschaltrip: Gerichte dürfen Reisende stärker aufklären

Ganz Rhodos brennt? Bei weitem nicht. Vielerorts genießen Touristen fernab der Brände völlig normal ihren Urlaub. In den Hotels und Pensionen jedoch hagelt es Stornierungen - nach den Bränden der zweite schwere Schlag für die Inselbewohner.

Reisende können bei Streitigkeiten um abgesagte Pauschalreisen auf mehr Unterstützung nationaler Gerichte hoffen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg urteilte, haben nationale Gerichte die Pflicht, Kläger in bestimmten Fällen etwa auf Rechte durch eine EU-Richtlinie aufmerksam machen, laut der ihnen unter Umständen Zahlungen zurückerstattet werden müssen (Rechtssache C-83/22). Konkret ging es bei dem Urteil um eine Klage aus Spanien, nachdem eine Pauschalreise nach Asien abgesagt wurde, weil sich das Coronavirus am Zielort verstärkt ausgebreitet hatte.

Das Urteil bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Reisende immer ihr ganzes Geld zurückbekommen, sondern hängt vom Einzelfall und den geltend gemachten Ansprüchen ab. Zudem gibt es Voraussetzungen dafür, dass ein Gericht von Amts wegen – also von sich aus – prüfen muss, ob gegen die sogenannte Pauschalreiserichtlinie verstoßen wurde. Konkret heißt es in einer EuGH-Mitteilung unter anderem: «Das nationale Gericht muss über alle erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen verfügen, um zu prüfen, ob das Rücktrittsrecht von dem betreffenden Reisenden geltend gemacht werden könnte.»

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