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neue Regeln für Ferienwohnungen

In Berlin sollen Wohnungen künftig bis zu 60 Tage im Jahr ohne Genehmigung an Feriengäste weitervermietet werden dürfen. Wer dies länger tun will, muss beim Bezirksamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Die neuen Regelungen sind Teil eines Gesetzentwurfs, den Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) am Mittwoch vorstellte.

Berlin (dpa) – Angesichts der Wohnungsknappheit in der Hauptstadt sind dort auch schärfere Regelungen gegen die sogenannte Zweckentfremdung von Wohnraum geplant. So müssen Eigentümer, die ihre Wohnung leer stehen lassen, statt sie zu vermieten, künftig schon nach drei Monaten Leerstand statt wie bisher nach sechs Monaten mit Restriktionen rechnen. In Kraft treten soll die Gesetzesnovelle nach dem Willen Lompschers im Mai 2018. Ähnliche Regelungen gebe es auch in anderen deutschen Metropolen, sagte sie.

Ein Schild im Vorgarten macht Besucher am 19.11.2013 in Timmendorf (Mecklenburg-Vorpommern) auf der Ostseeinsel Poel auf eine freie Ferienwohnung aufmerksam. Wegen Betrugs bei der Vermietung von Ferienwohnungen muss sich am Donnerstag an ein 56-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Rostock verantworten.

Das Berliner Ausgangsgesetz zum Zweckentfremdungsverbot gilt seit Mai 2014. Damit wollte die Politik verhindern, dass preiswerter Wohnraum für Berliner durch Leerstand, Abriss, die Umwandlung in Gewerberaum oder die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen verloren geht. Auch Privatleute dürfen seither selbstbewohnte Wohnungen nur noch mit Ausnahmegenehmigung vermieten.

In Berlin gibt es laut Stadtentwicklungsverwaltung schätzungsweise 20 000 bis 30 000 Wohnungen oder Zimmer, die teilweise zu Ferienzwecken vermietet werden. Das weltweit agierende Vermittlungsportal Airbnb hat nach eigenen Angaben 26 000 Unterkünfte zur gelegentlichen Vermietung im Angebot.

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