Berlin (dpa) – Im Dienstleistungssektor und im Handwerk liegt der Anteil bei acht Prozent. Arbeit auf Abruf betrifft 13 Prozent der niedrig qualifizierten Beschäftigten, aber nur fünf Prozent der Hochqualifizierten. Die Bundesregierung beruft sich bei den Zahlen auf den Arbeitszeitreport der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Mit 13 Prozent liegt der Anteil teilzeitbeschäftigter Männer besonders hoch, die auf Abruf arbeiten. Die meisten von ihnen sind Kellner.
Bei Arbeit auf Abruf schließen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einen Vertrag über eine Tätigkeit mit flexiblen Einsatzzeiten. Es wird eine Mindestarbeitszeit festgelegt, die aber überschritten werden kann. Arbeit auf Abruf gilt als besonders belastend.
Die Grünen-Abgeordnete Beate Müller-Gemmeke, die die Anfrage gestellt hatte, kritisierte: «Bei Arbeit auf Abruf werden betriebswirtschaftliche Risiken auf die Beschäftigten verlagert.» Der Bundesregierung warf sie vor, nichts dagegen zu unternehmen.