Berlin (dpa) – Die Klage solle dem Verwaltungsgericht Köln in den nächsten Tagen zugestellt werden, heißt es in dem Bericht. Außerdem wollten die Anwälte bei der Staatsanwaltschaft Zweibrücken Anzeige gegen das beteiligte Personal in den US-Militäreinrichtungen in Deutschland stellen. Ihr Vorwurf laute auf gemeinschaftlich begangenen Mord.
Der Vater des Klägers, ein 50-jähriger Kamelhirte aus Somalia, kam dem Bericht zufolge bei einem Drohnenangriff am 24. Februar 2012 ums Leben. Der Luftschlag habe einem 27-jährigen Mitglied der Al-Shabaab-Miliz gegolten. Der Kläger argumentiere, dass die Bundesregierung eine Mitschuld an dem Tod des Mannes trage, weil sie nicht verhindert habe, dass von den Liegenschaften der USA in Deutschland eine «Gefährdung für Leib und Leben ausländischer Staatsbürger» ausgehe.
Das Verwaltungsgericht Köln hatte erst Ende Mai entschieden, dass die Bundesregierung nicht verpflichtet ist, den USA die Nutzung des US-Stützpunktes Ramstein für den Einsatz von Kampfdrohnen im Jemen zu verbieten. Geklagt hatten drei Jemeniten, die bei einem Drohnenangriff zwei Verwandte verloren hatten und sich selbst in Lebensgefahr sehen. (Aktenzeichen 3 K 5625/14)