Berlin (dpa/tmn) – Müssen Sie Ihre Steuererklärung für 2023 noch einreichen? Bis zum 2. September bleibt all jenen, die zur Abgabe verpflichtet sind, dafür noch Zeit. Nicht gerade viel, um sämtliche Unterlagen zusammenzusuchen und die Daten einzutragen. Damit Sie in der Hektik keine wichtigen Posten vergessen, finden Sie hier die 8 Punkte, die viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler angeben können – zusammengetragen von der Steuer-App Taxfix.
1. Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
Haben Sie Hilfe im Haushalt – etwa durch eine Reinigungskraft, einen Koch oder eine Pflegerin? Dann können Sie Teile der Kosten dafür absetzen: 20 Prozent davon, höchstens aber 4.000 Euro pro Jahr, erkennt das Finanzamt an. Auch Kosten für Handwerker – zum Beispiel für Reparatur- oder Renovierungsarbeiten – können Sie angeben. Hier sind ebenfalls 20 Prozent, höchstens aber 1.200 Euro, absetzbar. Die Angaben gehören in die «Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen».
2. Krankheitskosten
Hat Ihre Krankenkasse die Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Brillen, Zahnersatz ärztlich verordnete Kuren oder Rehas nicht übernommen, können Sie auch diese Ausgaben geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Kosten die sogenannte zumutbare Belastungsgrenze überschreiten. Der Aufwand gehört in die «Anlage Außergewöhnliche Belastungen».
3. Fahrtkosten, Fahrgemeinschaften, Pendlerpauschale
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihren einfachen Weg zur Arbeit von der Steuer absetzen – und zwar ab dem ersten Kilometer und egal, mit welchem Verkehrsmittel sie ihren Arbeitsweg bestreiten. Ausnahme Fahrgemeinschaft: Hier kann nur der Fahrer die Pauschale geltend machen. Die Angaben gehören in die «Anlage N».
4. Arbeitsmittel, Homeoffice-Kosten, Handyvertrag
Ebenfalls in die «Anlage N» gehören Kosten für Arbeitsmittel wie Laptop, Büromaterial und Fachliteratur. Wer im Homeoffice arbeitet, kann zudem eine Pauschale von 6 Euro pro Tag für bis zu 210 Arbeitstage geltend machen. Außerdem sind pauschal 20 Prozent der monatlichen Kosten für Telefon, Handy und Internet absetzbar.
5. Spenden und Kirchensteuer
Wer gemeinnützige Organisationen mit einer Spende bedenkt, kann davon selbst steuerlich profitieren. Auch Teile der Kirchensteuer sind absetzbar. Beides gehört in die «Anlage Sonderausgaben».
6. Bildungs- und Weiterbildungskosten, Fachzeitschriften
Wer mit Fachbüchern, Seminaren und Weiterbildungen in seine berufliche Zukunft investiert, kann auch diese Ausgaben als Werbungskosten geltend machen. Sie gehören in die «Anlage N».
7. Außergewöhnliche Belastungen
Einen Steuervorteil können auch die Ausgaben für die Pflege von Angehörigen, Bestattungskosten oder Aufwendungen aufgrund einer Behinderung mit sich bringen. Sind die Kosten medizinisch begründet und privat bezahlt worden, gehören sie in die «Anlage Außergewöhnliche Belastungen».
8. Ausgaben für Hilfe bei der Steuererklärung
Wer für seine Steuererklärung Hilfe in Anspruch nimmt – sei es von einem Lohnsteuerhilfeverein, einem Steuerberater oder einer Steuersoftware -, kann bis zu 100 Euro der angefallenen Kosten absetzen. Höhere Kosten sind immer dann absetzbar, wenn sie beruflich veranlagt sind. Die Angaben hierzu gehören in die «Anlage N».