Berlin (dpa/tmn) – Wer ins Ausland mit dem Auto reisen will, sollte darauf achten, dass seine Grüne Versicherungskarte noch gültig ist. Das Ablaufdatum steht auf dem Dokument, schreibt der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Denn damit können Autofahrer eindeutig ihren Versicherungsschutz für ihr Fahrzeug nachweisen. Die Versicherungskarte stellt der Kfz-Haftpflichtversicherer aus.
Wann gilt die Grüne Versicherungskarte und wann muss man sie mitnehmen?
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt dank «Grüner Karte» in 48 Staaten. Neben europäischen Ländern wie Italien, Frankreich und Spanien gehören auch Island, Liechtenstein und Norwegen dazu – also alle Länder des Europäischen Wirtschaftsraums.
Bei anderen Ländern wie der Türkei kann es auf die individuellen Vertragsbedingungen ankommen. Ist das Länderkürzel auf der Grünen Karte durchgestrichen oder steht dort gar nicht drauf, gilt der Versicherungsschutz dort nicht. Dann müssen Autofahrer beim Grenzübertritt für das Fahrzeug eine sogenannte Grenzversicherung abschließen.
Theoretisch muss man das Dokument nicht immer mitnehmen. In vielen Ländern, darunter auch die Schweiz, Großbritannien und Montenegro, reicht das gültige Autokennzeichen automatisch als Versicherungsnachweis aus. Dennoch verlangen einige Länder bei der Einreise, dass man die internationale Versicherungskarte vorlegt, etwa Albanien, Türkei oder Ukraine. Daher rät der GDV: «Sie sollte auf Reisen ins Ausland also immer dabei sein.» Das Dokument könne nach einem Unfall im Ausland die Regulierung des Schadens deutlich vereinfachen. Denn es enthält wichtige Angaben über den Halter und die Autoversicherung.
Wofür kommt die Versicherung auf?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nach einem Unfall im Ausland in der Regel für Schäden Dritter. Unfallopfer müssen sich nicht an ihren deutschen Versicherer wenden. Innerhalb des Grüne-Karte-Systems haben die Versicherer in jedem Mitgliedsland ein Büro. Dies reguliert den Unfall in der jeweiligen Landessprache und nach den im Land geltenden Regeln.
Hinzu kommt: Nationale Garantiefonds entschädigen Verkehrsopfer auch nach Unfällen mit unversicherten Fahrzeugen, bei Fahrerflucht mit schweren Personenschäden und in einigen Staaten wie Deutschland, wenn das Fahrzeug vorsätzlich als Waffe missbraucht wurde.
Was ändert sich ab 2025?
Die Grüne Versicherungskarte gibt es seit 75 Jahren. Seit 2021 wird das Dokument nur noch auf weißem Papier ausgestellt – so können Kfz-Versicherer sie einfacher per Mail verschicken und Autofahrer Zuhause das Dokument selbst ausdrucken. Aktuell wird das Dokument im Ausland nur in Papierform als Nachweis akzeptiert.
Ab 2025 soll die verpflichtende Papierform komplett verschwinden. Dann wird die Karte digital von den Kfz-Versicherungen versendet. Laut GDV soll es dann auch ausreichen, das Dokument als pdf-Datei auf seinem Smartphone dabeizuhaben – an der Bezeichnung als «Grüne Karte» ändert sich dennoch nichts.
Übrigens: In den 1950er-Jahren war die Einreise mit dem Auto in ein anderes Land oft noch kompliziert und teuer. Autofahrer mussten für jedes Land einzeln erneut eine sogenannte Grenzversicherung abschließen. Lediglich Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden hatten schon vor dem Zweiten Weltkrieg ein System der grenzüberschreitenden Kfz-Versicherung geschaffen – und damit das Vorbild des heutigen Grüne-Karte-Systems.