Berlin (dpa/tmn) – Der Versuch, eine Vaterschaft nicht anzuerkennen, treibt manchmal kuriose Blüten. Etwa, wenn man anführt, sich beim Online-Dating kennengelernt zu haben und damit den Verdacht begründen will, dass man dann ja Sex mit mehreren Partnern gehabt haben könne. Damit lassen sich allerdings nicht schwerwiegende Zweifel an einer Vaterschaft begründen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main (Az: 1 UF 75/22) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Im konkreten Fall stritt ein Mann die Vaterschaft für ein 2020 geborenes Kind ab. Er und die Frau hätten sich über eine Datingplattform kennengelernt, weswegen sich dem Familiengericht der Verdacht hätte aufdrängen müssen, dass die Mutter in der Zeit auch mit anderen Männern Sex gehabt habe, begründete der Mann.
Laut Abstammungsgutachten ist Mann zu 99,9 Prozent der Vater
Allerdings bewies das Abstammungsgutachten, dem der Mann hatte zustimmen müssen, mit einer 99,9-prozentigen genetischen Übereinstimmung seine Vaterschaft. Das Gericht entgegnete dem Kläger: Nur aufgrund der Tatsache, dass sich die Mutter und er auf einer Datingplattform kennengelernt hätten, dränge sich nicht auf, dass die Frau in der Empfängniszeit noch mit weiteren Männern Sex gehabt habe.
Zudem fehlten dem Gericht genauere Angaben des Vaters dazu, mit welchen Personen, wann und wo die Mutter Sex gehabt haben solle.