Hamburg (dpa/tmn) – Der Frühling ist da. Also flugs in den Keller, das Fahrrad auf Vordermann bringen und – oh Schreck, das Rad ist weg! Was nun? Bei so einem Verlust durch Einbruchdiebstahl kann eine Hausratversicherung für den Verlust aufkommen, informiert der Bund der Versicherten (BdV).
Diese würde auch für Beschädigungen am Rad durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser aufkommen. Voraussetzung ist, dass sich die Schäden in versicherten Räumen ereignen. So handelt es sich laut BdV um einen Einbruchdiebstahl, wenn das Rad etwa aus der Wohnung oder einem verschlossenen Keller gestohlen wurde.
Zusatzklausel für Diebstahl
Das komme allerdings eher selten vor, so der BdV. Wahrscheinlicher ist der Diebstahl des Fahrrades unterwegs. Ein entsprechender Zusatzbaustein für Fahrraddiebstahl lässt sich in die Hausratversicherung integrieren.
Dabei ist darauf zu achten, dass der Versicherungsschutz keine sogenannte Nachtzeitklausel hat und auch für Diebstähle zwischen 22.00 und 6.00 Uhr einspringt, wenn das Rad in diesen Zeiten in Gebrauch ist. Als «in Gebrauch» gilt, wenn man das Rad anschließt und noch in derselben Nacht weiterfahren will.
Auch Zubehör wie etwa ein Akku oder ein Anhänger sollte mitversichert sein. In vielen Fällen sei beim Tarif eine abschließbare Höhe festgelegt. Wer etwa eine Versicherungssumme von 100 000 Euro versichert und ein Fahrraddiebstahl auf einen Betrag von zehn Prozent der Versicherungssumme gedeckelt ist, gibt es höchstens 10 000 Euro. Prozente und Begrenzungen der Summen sind aber je nach Versicherer unterschiedlich.
Stichwort Elektroräder: Mit versicherbar in der Hausratversicherung sind nur die normalen Pedelecs – umgangssprachlich auch E-Bikes. Denn nur diese, die bis maximal 25 km/h beim Treten unterstützen und maximal 250 Watt Leistung haben, gelten als normale Fahrräder.
Spezielle Fahrradversicherungen für hochwertige Räder
Wer ein höherwertiges Fahrrad oder E-Bike hat, kann über den Abschluss einer speziellen Fahrradversicherung nachdenken. Die Entschädigungssumme richtet sich hierbei nicht wie bei der Hausratversicherung nach der Höhe der Versicherungssumme der Police, sondern nach dem Wert des versicherten Rades, erläutert der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) auf seiner Internetseite.
Außerdem kann eine solche Police auch bei Beschädigung oder Diebstahl von Einzelteilen sowie Verwechslung, Vandalismus, Explosionen oder Unfällen eintreten, so der GDV.
Wichtig: Die Kaufbelege sollte man für den Fall eines Diebstahls gut aufbewahren und einen Diebstahl der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen.
Privathaftpflichtversicherung – warum sie so wichtig ist
Zum Abschluss einer Privathaftpflicht-Police rät der BdV allen Menschen. Denn sie kann Schäden und Folgekosten regulieren, die man anderen zufügt – etwa im Zusammenhang mit dem Radeln. Wer diesen Schutz nicht hat, kann für entstehende Kosten bei Dritten wie zum Beispiel für Zahnersatz oder gar für eine lebenslange Rentenzahlung aufgrund einer Invalidität aufkommen müssen.
Wichtig: Leistungsstärkere S-Pedelecs etwa gelten als Kleinkrafträder und benötigen ein Versicherungskennzeichen – sie sind nicht über die Privathaftpflicht abgesichert.