Berlin (dpa/tmn) – Hass und Wut im Netz verstören nicht nur, sie können Betroffene auch krank machen.
Deshalb sollten Nutzerinnen und Nutzer nicht die Augen verschließen, wenn sie auf rechtswidrige Attacken stoßen oder solchen selbst ausgesetzt sind, sondern handeln. Die Stiftung Warentest rät zu einem Vorgehen in drei Schritten:
1. Prüfen
Handelt es sich bei dem Post oder Kommentar nur um eine unsachliche Bemerkung oder liegt eine rechtswidrige Grenzüberschreitung vor? Letzteres ist etwa bei ehrverletzenden Beleidigungen und Bedrohungen der Fall, die sich auf politische Positionen, aber auch auf die Herkunft, Religion, das Geschlecht oder die sexuelle Orientierung von Menschen und Gruppen beziehen können. Strafbar sind aber beispielsweise auch Aufrufe zu Gewalt.
Tipps zur Gegenrede («Counterspeech») bei Hassbotschaften im Netz gibt die Polizeiliche Kriminalprävention auf der Seite «Zivile-Helden.de».
2. Sichern
Bei einem persönlichen Angriff per Mail oder Messenger-Nachricht speichert man die E-Mail oder den Chatverlauf ab. Von herabsetzenden oder rechtswidrigen Posts in Kommentaren oder sozialen Netzwerken werden am besten Screenshots angefertigt.
3. Melden
Rechtswidrige Kommentare und Posts sollten gemeldet werden. Soziale Netzwerke und Medien bieten zu diesem Zweck eigene Formulare auf ihren Seiten an.
Hält man einen Kommentar für strafbar, kann man auch Anzeige bei der Polizei erstatten, nicht nur persönlich vor Ort, sondern auch über die Onlinewache des jeweiligen Bundeslandes.