München (dpa/tmn) – Den Wohnungsschlüssel zu verlieren ist mindestens ärgerlich. Und manchmal auch teuer. Doch was müssen Mieterinnen und Mieter im Fall der Fälle eigentlich tun?
Sie müssen als Erstes den Vermieter über den Verlust des Schlüssels informieren, sagt Angela Lutz-Plank, Geschäftsführerin des Mietervereins München. Ob Mieterinnen und Mieter für den verlorenen Schlüssel aufkommen müssen, hängt dann davon ab, ob sie ein Verschulden am Verschwinden des Schlüssels haben.
Wurde etwa die Tasche des Mieters gestohlen, in der sich der Schlüssel befand, könne dem Mieter kein Verschulden vorgeworfen werden. «Wenn der Mieter aber zum Beispiel den Schlüssel unter der Fußmatte deponiert hat und der Schlüssel dann weg ist, kann man schon von einem Verschulden des Mieters ausgehen», so Lutz-Plank. Dann müsse der Mieter ein eventuelles Auswechseln des Schlosses an der Wohnungstür und einen neuen Schlüssel bezahlen.
Neue Schließanlage notwendig?
Und was, wenn ein Mehrfamilienhaus eine zentrale Schließanlage hat, Schlüssel also für die Hauseingangstür und die Wohnungstüren passen? Dann können Vermieter die Kosten für den Austausch der Schließanlage nur dann vom Mieter verlangen, wenn wirklich davon ausgegangen werden kann, dass ein Dritter, der den Schlüssel findet und Rückschlüsse auf die Adresse ziehen kann. «Dies ist zum Beispiel nicht der Fall, wenn der Schlüssel beim Segeln in den See gefallen ist und nun dort auf dem Grund liegt», so Lutz-Plank. Außerdem müssten die verlangten Kosten angemessen sein.
Ein Tipp: Private Haftpflichtversicherer bieten Tarife an, die den Schutz fremder Schlüssel einschließen, also solcher Schlüssel, deren Eigentümer Vermieter oder Arbeitgeber sind. Der Stiftung Warentest zufolge kann es sich lohnen, einen Tarif zu wählen, der den Schutz abdeckt – oder seine Police um diesen Schutz zu erweitern.