Wittenberg (dpa/tmn) – Welche Mietwagenkosten sind nach einem unverschuldet erlittenen Verkehrsunfall angemessen? Die Antwort darauf orientiert sich auch nach den Verhältnissen vor Ort. So lässt sich eine Entscheidung des Amtsgerichts Wittenberg werten, auf die der ADAC hinweist. (Az.: 8 C 245/23 IV)
In dem Fall ging es um eine Autofahrerin, die unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt war. Es gab keinen Streit über die Schuldfrage. Die gegnerische Versicherung musste einspringen, das Auto der Frau wurde repariert. Für diese Zeit nahm sie sich einen Mietwagen, da sie auf dem Land lebte.
Versicherung will nicht alles zahlen
Nach der Reparatur gab es aber Probleme mit der Versicherung des Unfallverursachers. Diese wollte die eingereichte Mietwagenrechnung nicht komplett zahlen. Das Argument: Der dort abgerechnete Tarif läge über den einschlägigen Tabellen für angemessene Tarife.
Die Betroffene entgegnete, dass sie alle Unternehmen angefragt habe, die ihr zur Verfügung gestanden hätten. Ein billigerer Tarif war ihren Angaben zufolge nicht zu bekommen. Sie griff schlussendlich auf den Mietwagen der Werkstatt zurück.
Wie das Gericht entschied
Die Sache ging vor Gericht – und das entschied im Sinne der Frau. Die Argumentation: Die Klägerin lebt auf dem Land, wo es kein alternatives Angebot gegeben hätte, das ihr zuzumuten wäre. Übliche Tabellensätze oder Richtwerte aus dem Internet kamen in diesem Fall nicht infrage.
Welche Mietwagenkosten angemessen sind, ist demnach den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort nach zu bewerten. So war die Frau berechtigt gewesen, den Wagen der Werkstatt zu mieten – die Versicherung musste zahlen, und zwar die gesamte Summe.