Berlin (dpa/tmn) – Ob Asthma oder Diabetes: Für chronisch kranke Menschen sollte zur Reiseplanung auch ein Arztbesuch dazu gehören. Denn es ist ratsam, sich eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen, rät der Bund der Versicherten (BDV).
Sonst kann es passieren, dass die Auslandsreisekrankenversicherung, die generell jeder und jede Reisende abgeschlossen haben sollte, die Zahlung für eine mögliche Behandlung verweigert.
Eindeutige Bescheinigung
Für Menschen mit chronischen Leiden wie Asthma oder Diabetes könne es deshalb vorteilhaft sein, sich vorher ihre Reisetauglichkeit medizinisch attestieren zu lassen, so der BDV.
Wichtig bei so einer Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung: Der Arzt oder die Ärztin muss darin klar angeben, welche Vorerkrankung konkret vorliegt und dass während der Reise keine Behandlungen dieser Krankheit erwartet werden.
Der BDV weist auch darauf hin, dass einige Versicherungsgesellschaften für so eine Bescheinigung ein Formblatt für Kundinnen und Kunden vorhalten. Entsprechend sollte man sich vor der Reise bei dem Versicherer melden und all das einmal klären.
Denn Fakt ist: Falls die Versicherung leisten soll, könne dieser Nachweis für chronisch Kranke sehr wichtig werden.
Versicherungsfall nicht immer klar
In vielen Versicherungsverträgen gibt es nämlich kleine Tücken, beispielsweise greift die Versicherung oft nur, wenn es sich um eine «Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung» handelt, wie die BDV erläutert.
Der Begriff «Verschlechterung» werde aber häufig nicht näher erläutert. Chronisch Kranke könnten aus dieser Formulierung nicht klar herauslesen, dass die Versicherung nur leistet, wenn sie während ihrer Reise unter «akuten, unvorhersehbaren Krankheitsschüben» leiden.
Behandlungen dagegen, die vor der Abreise medizinisch vorhersehbar waren und während der Reise notwendig werden, und im Zusammenhang stehende eventuelle Rücktransporte seien dann nicht versichert.
Vor Reisebeginn klären
Zusammengefasst: Die Empfehlung lautet daher, vor der Reise den Versicherungsschutz genau zu prüfen und den Anbieter wegen einer möglichen Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung anzusprechen.
Außerdem gilt: Sollte der Arzt von einer Reise abraten, sollte man seine Pläne überdenken. Denn kommt es danach tatsächlich zu gesundheitlichen Problemen im Urlaub, die mit der chronischen Erkrankung im Zusammenhang stehen, bleibt man womöglich auf den Behandlungs- und Transportkosten sitzen, wenn der Versicherer dann die Leistung verweigert.