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Urlaubssouvenir defekt? Das sind Ihre Rechte

Schmuck, Teppiche oder Lederwaren: Die Urlaubslaune verführt häufig zu teurem Souvenir-Shopping. Geht das Mitbringsel nach der Rückkehr kaputt, gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Im Urlaub lassen wir uns gerne zum Kauf von Schmuck, Accessoires oder anderen Andenken verleiten. Doch nach der Rückkehr können unerwartete Probleme auftreten. Etwa eine Uhr, die im Urlaub gekauft wurde und plötzlich nicht mehr richtig funktioniert.

Das können Sie tun, wenn Ihr Urlaubssouvenir kaputt geht:

Nutzen Sie ihre Gewährleistungsrechte

Innerhalb Europas haben Sie laut dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) gesetzliche Gewährleistungsrechte. Das bedeutet, Sie haben das Recht auf kostenfreie Reparatur oder Austausch.

Die Gewährleistungsfrist beträgt europaweit zwei Jahre, wobei im ersten Jahr die Beweislast umgekehrt ist – das heißt, es wird vermutet, dass ein Mangel bereits beim Kauf bestand.

Einige Länder, wie zum Beispiel Frankreich, bieten sogar eine Beweislastumkehr von zwei Jahren. Dies gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit beim Kauf von Produkten.

Prüfen Sie ihr Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht erlaubt den Rücktritt von einem Kauf ohne Gründe anzugeben, etwa wenn einem die Ware nicht gefällt. Ausgeschlossen sind jedoch Stände auf dem Wochenmarkt, Schmuckhändler oder ein Fabrik-Verkauf für Teppiche, so das EVZ.

Tipp: Fragen Sie bei Unsicherheit nach Kulanz oder Umtauschrecht und lassen Sie sich eine Visitenkarte mit den vollständigen Kontaktdaten des Händlers geben. So können Sie die defekte Ware auch nach Ihrer Rückkehr reklamieren.

Achten Sie auf Zollbestimmungen

Denken Sie daran, dass bei der Heimreise oft Zollbestimmungen gelten. Während innerhalb der EU keine Zölle anfallen, sollten Sie bei Reisen außerhalb der EU berücksichtigen:

  • Flug & Schiff: Für Erwachsene gilt eine Freigrenze von 430 Euro.
  • Auto & Bahn: Hier liegt die Freigrenze für Erwachsene bei 300 Euro.
  • Jugendliche: Wenn Sie unter 15 Jahre alt sind, beträgt Ihre Freigrenze 175 Euro.
  • Höherwertige Waren: Produkte, deren Wert diese Grenzen überschreitet, unterliegen Einfuhrabgaben.

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