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Urlaub mit Hund: Einreisebestimmungen beachten

Die Blaukrabbe ist zur Plage in italienischen Meeresregionen geworden. Die mitunter «Killer der Meere» genannte Art bedroht die Muschelproduktion und damit beliebte Gerichte mit Meeresfrüchten. Nun soll das Schalentier selbst auf die Speisekarte.

Wer mit Hund verreist, benötigt auch für den Vierbeiner Papiere. Die EU-Länder verlangen beispielsweise einen speziellen Pass. Ohne Nachweise muss der Hund unter Umständen in Quarantäne – und das kann teuer werden, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.

Ob ein europäisches Nachbarland oder ein entfernteres Ziel: Hundebesitzerinnen und -besitzer sollten sich frühzeitig informieren, welche Regeln für die Einreise ins Urlaubsland gelten. Einen Überblick bietet beispielsweise das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. “Jedes Land hat Regelungen für die Einreise von Heimtieren. Viele davon gelten auch für Kurzaufenthalte oder die reine Durchreise”, sagt Stefanie Simon, Hundetrainerin und Expertin bei der R+V Versicherung.

Gültige Tollwutimpfung bei Reisen innerhalb der EU

Bei Reisen innerhalb der EU ist der Heimtiernachweis immer Pflicht. Diesen stellt die Tierarztpraxis aus. “Es handelt sich dabei um eine Art Pass, der auch Angaben zum Hund enthält. Dazu gehören Chipnummer oder Tätowierungscode und den Nachweis über die Tollwutimpfung”, erklärt Simon. In einigen europäischen Ländern reicht die Tollwutimpfung allerdings nicht aus. So ist in Finnland, Irland, Malta, Norwegen, Großbritannien und Nordirland vor der Einreise eine Bandwurm-Behandlung nötig, die im Heimtierausweis vermerkt wird. In einigen Ländern ist die Einreise bestimmter Rassen verboten. “Auch die Leinen- und Maulkorbpflichten sind sehr unterschiedlich”, sagt die R+V-Expertin.

Spezielle Bescheinigung für die Rückkehr in die EU

Liegt das Reiseziel außerhalb der EU, gelten die dortigen Bestimmungen. Wer mit Hund in die Türkei reist, muss beispielsweise neben Tollwut auch Impfungen gegen Parvovirose, Hepatitis und Leptospirose nachweisen. Was viele nicht wissen: Auch bei der Rückreise aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland gelten Regeln. An der EU-Außengrenze muss man eine EU-Tiergesundheitsbescheinigung aus dem Reiseland vorzeigen können. Sie enthält unter anderen Angaben zur Identität des Hundes und zu seinem Impfschutz. “Wichtig ist, dass die Bescheinigung nicht früher als zehn Tage vor der Ankunft des Tieres in der EU ausgestellt wurde”, sagt R+V-Expertin Simon.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

- Die EU-Vorschriften für das Reisen mit Hunden betreffen die 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen,
  Großbritannien und Nordirland. Außerdem gelten sie für Katzen und Frettchen. Für andere Haustiere
  müssen die rechtlichen Vorschriften in dem jeweiligen Land beachtet werden.
- Innerhalb der EU muss der Hund von der Person, die im Heimtierpass genannt wird, oder einer
  ermächtigten Person begleitet werden.
- Welpen dürfen aufgrund des Tollwut-Impfschutzes frühestens im Alter von 15 Wochen mit auf die
  Reise.
- Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben ist es sinnvoll, vorher in der Tierarztpraxis
  nachzufragen, welche Impfungen zusätzlich gemacht werden sollten. In manchen Ländern sind
  bestimmte Krankheiten weiter verbreitet als in Deutschland.
Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
ruv-infocenter@arts-others.de
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Twitter: @ruv_news
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OTS:               R+V Infocenter

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