Berlin (ots) – Das Klageverfahren von McDonald‘s gegen die Tübinger Verbrauchssteuer für Einweg-to-go-Verpackungen geht in die höchste Instanz: Nachdem im März 2022 der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die kommunale Verpackungssteuer für klimaschädliche Einwegverpackungen für unzulässig erklärte, verhandelt nun das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht die Verpackungssteuer als wichtige Möglichkeit für Kommunen, vor Ort der Müllflut den Kampf anzusagen – vor allem, weil noch immer eine bundesweite Einwegabgabe fehlt. Vom Fastfood-Riesen McDonald‘s fordert der Umwelt- und Verbraucherschutzverband den flächendeckenden Umstieg auf umweltfreundliche Mehrwegverpackungen, anstatt weiter für Einwegmüll zu kämpfen.
Die DUH begleitet die Verhandlung deshalb gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern von Fridays for Future Tübingen und setzt vor Beginn mit einer bildstarken Aktion vor dem Gerichtsgebäude in Leipzig ein Zeichen gegen die Müllflut und für Mehrweg.
Die Verhandlung ist öffentlich. DUH-Expertin für Kreislaufwirtschaft Elena Schägg steht vor und nach der Verhandlung für Interviews vor Ort zur Verfügung. Für Vorab-Interviews und Rückfragen wenden Sie sich gern an presse@duh.de.
Datum und Uhrzeit:
Mittwoch, 24. Mai 2023
Start der Bildaktion und Möglichkeit für Interviews: 8:00 Uhr
Start der Verhandlung: 9:00 Uhr
Ort:
Bundesverwaltungsgericht Leipzig
Simsonplatz 1, 04107 Leipzig
Pressekontakt: DUH-Newsroom: 030 2400867-20, presse@duh.de www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe, www.linkedin.com/company/umwelthilfe
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