Frankfurt/Main (dpa/lhe) – Hessens Gastwirte dürfen in diesem Frühjahr in vielen Städten nicht mehr einfach ihre Tische auf Bürgersteige und öffentliche Plätze stellen. Wie eine Stichprobe der Deutschen Presse-Agentur in den größten Kommunen des Landes ergab, haben diese die während der Corona-Pandemie eingeräumten Sonderkonditionen entweder bereits zurückgenommen oder planen dies. Demnach stehen mit Beginn der Außensaison vielerorts öffentliche Flächen nur noch in geringerem Umfang für die Gastronomie zur Verfügung.
Um die Gastronomen zu unterstützen, hatten viele Kommunen die Flächen während der Pandemie für die Außengastronomie großzügig erweitert oder den Betreibern von Restaurants oder Cafés die Gebühren für die Sondernutzung von öffentlichen Flächen erlassen. Auch durften etwa Zelte oder Heizungen aufgestellt werden. Der Hotel- und Gastronomieverband (Dehoga) Hessen fordert, die Wirte weiter zu unterstützen: «Städte, die Erleichterungen für die Außengastronomie eingeführt haben, sollten die Regelungen entfristen», erklärte Oliver Kasties, Interims-Hauptgeschäftsführer.