München (dpa) – Am Landgericht München I beginnt an diesem Mittwoch (9.00 Uhr) der Prozess gegen den Star-Koch Alfons Schuhbeck. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Steuerhinterziehung in Millionenhöhe vor.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe aus dem Jahr 2012 droht schon ab einer Summe von einer Million Euro in der Regel eine Haftstrafe ohne Bewährung. Sollte Schuhbeck also für die angeklagten Taten verurteilt werden, ist das Gefängnis eine realistische Option für den 73-Jährigen.
In 25 Fällen hat die Staatsanwaltschaft ihn wegen Steuerhinterziehung angeklagt, bis zum 22. Dezember sind 18 Verhandlungstage angesetzt. Einem Mitangeklagten wird Beihilfe vorgeworfen.
Als die Ermittlungen gegen ihn vor drei Jahren bekannt wurden, hatte Schuhbeck noch gesagt: «Ich werde sehr eng und sehr offen mit den Behörden zusammenarbeiten, um alle Vorwürfe zu entkräften.» Er stehe «den Behörden in allen Fragen Rede und Antwort». Kurz vor dem Start des Prozesses wollten sich aber weder Schuhbeck noch seine Anwälte auf Anfrage zu dem Verfahren äußern.
Die Justiz hat dem Prozess den Verfahrensnamen «Ingwer» gegeben – nach einer Lieblingszutat Schuhbecks. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Für Schuhbeck dürfte der Prozess der Tiefpunkt seiner Karriere sein, in der er die Beatles und Charlie Chaplin bekochte, die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und Queen Elizabeth II.