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HZA-D: Zoll prüft Taxi- und Mietwagenbranche/Bundesweite Prüfungen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Am 24. September 2022 führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch. Die Kontrollen waren Teil einer bundesweiten Maßnahme.

55 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS-Standorte Düsseldorf und Wuppertal befragten 115 Personen von 102 Betrieben an diversen Haltepunkten und prüfen Geschäftsunterlagen, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren. Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle. Seit dem 1. Juli 2022 beträgt der Mindestlohn 10,45 Euro.

Bei den Kontrollen ergaben sich folgende Hinweise auf mögliche Verstöße:

- Verdacht auf Mindestlohnverstöße in 60 Fällen (davon 13 in 
Wuppertal)
- Verdacht auf Beitragsvorenthaltung in 26 Fällen (davon 3 in 
Wuppertal)
- Verdacht auf Scheinselbständigkeit in 2 Fällen (Düsseldorf)
- Verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung in einem Fall 
(Düsseldorf)
- Verdacht auf Leistungsmissbrauch in 12 Fällen (davon 3 in 
Wuppertal)

Teilweise konnten von den angetroffenen Fahrern keine Schichtzettel vorgelegt werden. Ferner war es mehreren Fahrern, auch nach telefonischer Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber, nicht möglich, Angaben zum Taxameter (insbesondere Unternehmerdaten) auszulesen. Darüber hinaus war mehreren Fahrern nach eigenen Angaben nicht bekannt, ob das genutzte Fahrzeug mit Sitzkontakten ausgestattet war. Da zudem vielfach Bruttostundenlöhne unterhalb des Mindestlohnes angegeben wurden bzw. vorgetragene Arbeitszeiten nicht plausibel waren, werden nun in größerer Zahl Geschäftsunterlagen angefordert, deren Auswertung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Zusatzinformationen:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt. Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Beschäftigten kommt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Düsseldorf
Pressesprecher
Michael Walk
Telefon: 0211-2101-1233
E-Mail: presse.hza-duesseldorf@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: www.presseportal.de
OTS:               Hauptzollamt Düsseldorf

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