Bad Doberan/Putbus (dpa/mv) – Das zum Donnerstag auslaufende 9-Euro-Ticket ist für die Traditionsbahnen im Nordosten keine Dauerlösung. «Dann können wir zu machen», sagte Wenke Eggert von der Bäderbahn «Molli» der Deutschen Presse-Agentur. «So viel Ausgleichszahlungen werden wir gar nicht bekommen, dass das funktioniert.» Ähnliche Rückmeldung kam auch von der Rügenschen Bäderbahn «Rasender Roland».
Eggert sagte, man sei unter Volllast gefahren. «Alles, was an Wagen ranging, wurde auch ran gehangen.» Das bedeutete elf statt acht Wagen und sei das Maximum, da sich die beiden zwischen Kühlungsborn und Bad Doberan verkehrenden Züge ansonsten nicht in Heiligendamm passieren könnten. Trotz der zusätzlichen Wagen habe die Auslastung nahezu immer bei 90 bis 100 Prozent gelegen. Genaue Auswertungen liefen noch.
Der dampfbetriebene «Molli» sei eine touristische Attraktion. «Bei dem Preis fiel es natürlich allen sehr leicht, hier auch drei- und viermal zu fahren.» Der Haustarif sieht wie der des «Rasenden Rolands» auf Rügen höhere Preise vor. Gerade die Sommermonate seien immer gut gefragt, erklärte Eggert. Durch die Geltung des 9-Euro-Tickets gebe es hier einen großen finanziellen Einschnitt. Wahrscheinlich werde man auf Kosten sitzen bleiben.
«Wir brauchten extrem viel mehr Personal, weil die Züge so lang waren». Hinzu komme der größere Verschleiß aber auch der größere Bedarf an Steinkohle. Eggert rechnet damit, dass es auch in Zukunft vergünstigte Möglichkeiten zum Fahren geben wird. «Das wird ja kommen.» Wichtig sei dann, dass die Kosten gedeckt werden.
Auch die im Südosten Rügens fahrende dampfbetriebene Schmalspurbahn «Rasender Roland» sei mit der maximal möglichen Zuglänge von zehn Wagen gefahren, sagte Thomas Schneider vom Betreiber Pressnitztalbahn GmbH. Häufig habe die Auslastung an bestimmten Streckenabschnitten bei bis zu 150 Prozent gelegen. Auch er verwies auf die höheren Kosten und den deshalb höheren Haustarif. «Touristische Eisenbahnen, auch im ÖPNV, sollten daher in Zukunft bei weiteren Billig-Tickets vom Geltungsbereich ausgeschlossen bleiben.»