Berlin (dpa/tmn) – Jeden Tag den ganzen Körper des pflegebedürftigen Angehörigen waschen oder abduschen? Aus hygienischer Sicht ist das kein Muss. Eine tägliche Reinigung von Gesicht und Intimbereich können ausreichen, wie es vom Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) heißt.
Wenn Angehörige diese Aufgabe übernehmen – was ist dann wichtig? «Neben Einfühlungsvermögen, Verständnis und Geduld braucht es dafür insbesondere Wissen über grundlegende Fragen von Hautgesundheit und -pflege sowie das richtige Vorgehen», fasst Daniela Sulmann zusammen. Sie ist Pflegeexpertin und Geschäftsleiterin im Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP).
Auf diese fünf Dinge können Angehörige dabei achten:
1. Selbstbestimmung ermöglichen
Wie möchte ich gewaschen werden, mit welchen Hilfsmitteln und mit welchen Pflegeprodukten? Diese Entscheidungen sollten bei der pflegebedürftigen Person liegen, Druck und Zwang sind tabu. Den Pflegeexperten zufolge ist es sinnvoll, Zeitpunkt und Vorgehen bei der Körperpflege vorab zu besprechen.
Die Person möchte sich selbst waschen? Pflegende Angehörige sollten versuchen, das möglich zu machen – auch wenn das vielleicht deutlich länger dauert.
2. Stress herausnehmen
Niemand fühlt sich wohl, wenn es im Badezimmer eisig kalt ist oder zieht. Gute Vorbereitung, wie das Aufdrehen der Heizung, kann daher Stress herausnehmen. Dazu gehört auch, vorab einen Toilettengang einzuplanen.
Bei der Körperpflege selbst rät das ZQP dazu, nur Körperteile zu entkleiden, die in dem Moment auch gereinigt werden. Der Rest des Körpers bleibt angezogen oder wird mit einem Badetuch abgedeckt. Denn für viele Pflegebedürftige ist Scham in so einer Situation ein großes Thema.
3. Hygieneregeln beachten
Das fängt bei Reihenfolge an, die nicht nur für das Waschen, sondern auch für das Eincremen gilt: Erst sind Gesicht, Ohren, Hals und Brust dran, dann Arme, Hände, Bauch, Rücken, Achselhöhlen, Beine und Füße. Zum Schluss erst der Intimbereich.
Apropos Intimbereich: Intimpflege sollte nur mit Einmalhandschuhen passieren. Auch wenn die pflegebedürftige Person infizierte Hautstellen hat, etwa einen Pilzbefall an den Füßen oder unter den Achseln, sind Handschuhe ein Muss, so das ZQP.
Was in Sachen Hygiene auch sinnvoll sein kann: Waschlappen und Handtücher in unterschiedlichen Farben für verschiedene Körperbereiche verwenden.
4. Passende Hilfsmittel anschaffen
Sicher in die Dusche und bloß nicht ausrutschen! Es gibt Pflegehilfsmittel, die das Waschen sicherer und einfacher machen – stabile Haltegriffe neben Waschbecken und Dusche und rutschfeste Matten etwa. Für die Intimpflege gibt es übrigens spezielle Aufsätze für die Badewanne, die im Intimbereich eine Aussparung haben.
5. Hautveränderungen im Blick behalten
Ist die Haut rissig oder hat sie Verfärbungen? Die Körperpflege können Angehörige zum Anlass nehmen, sich die Haut näher anzuschauen.
Denn durch langes Sitzen oder Liegen können bei pflegebedürftigen Menschen Druckgeschwüre entstehen. Rote oder dunkelblaue Verfärbungen der Haut, die beim Draufdrücken nicht heller werden, sind ein Anzeichen dafür.
Die Haut kann an diesen Stellen auch ungewöhnlich warm, kalt, fest oder weich sein und auch Abschürfungen, Blasen, nässende Stellen oder Schorf aufweisen. Das ZQP rät beim Verdacht auf ein Druckgeschwür und bei anderen Hautproblemen: pflegefachlichen oder ärztlichen Rat einholen.